MÜNSTER. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat einen vorläufigen Stopp der Waldrodungen im westdeutschen Braunkohlerevier Hambacher Forst verfügt. Die Richter haben dem Antrag des Umweltverbandes BUND stattgegeben.
Der Energiekonzern RWE will in den kommenden Monaten mehr als die Hälfte des verbliebenen alten Waldes fällen, um den benachbarten Braunkohle-Tagebau zu erweitern. Der BUND hatte argumentiert, dass der Wald mit seinem Bechsteinfledermaus-Vorkommen die Qualitäten eines europäischen FFH-Schutzgebietes habe und deshalb geschützt werden müsse. Das Gericht erklärte, die Unterlagen dazu umfassten mehrere Kisten, die Rechtsfragen seien so komplex, dass man sie nicht in einem Eilverfahren beantworten könne. Die Rodung müsse vorerst gestoppt werden, damit keine “vollendete, nicht rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen” würden, teilte das Gericht mit.
Rodungen “zwingend erforderlich”
Der Energiekonzern RWE habe nicht ausreichend belegt, dass die Rodung nötig sei, um die Energieversorgung in Deutschland aufrecht zu erhalten. Das Unternehmen darf jedoch weiter Braunkohle im Tagebau Hambach fördern, solange der Forst davon nicht betroffen ist, so der Beschluss. Das Oberverwaltungsgericht Münster hob mit seiner Entscheidung ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln auf. Dort hatte der BUND einen Eilrechtsschutz gegen den RWE-Plan zur Rodung des Hambacher Forsts beantragt, was abgewiesen worden war.
RWE will in den nächsten Monaten gut 100 von den bisher verbliebenen 200 Hektar des einst 4.100 Hektar großen Waldes für den fortschreitenden Tagebau abholzen. RWE hält die Rodungen in den nächsten Monaten für “zwingend erforderlich”. Eine vorübergehende Aussetzung der ab Oktober geplanten Abholzung würde die Stromerzeugung in den Kraftwerken infrage stellen. Wegen des freiwilligen Verzichts auf Rodungen im vergangenen Jahr gebe es keinen zeitlichen Puffer mehr. Die Rodungssaison läuft von Anfang Oktober bis Ende März.
Polizei untersagt Demonstration
Die Polizei Aachen hat die für Samstag geplante Großdemonstration “Wald retten – Kohle stoppen” am Hambacher Forst untersagt. Es bestünden “erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit bei der Durchführung der Versammlung”, teilte die Polizei am Donnerstagabend mit. Die Anmelder kündigten Widerspruch gegen die “grob fahrlässige” Entscheidung der Behörden bei Gericht an.
Die Behörden argumentierten unter anderem damit, dass bei der erwarteten Teilnehmerzahl eine “gefahrlose An- und Abreise” nicht garantiert sei. Auch sei das erforderliche Sicherheitskonzept “nicht zeitgerecht erstellt worden”. Aachens Polizeipräsident Dirk Weinspach erklärte: “Angesichts der hohen Bedeutung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit bedaure ich, dass die gravierenden Sicherheitsbedenken der örtlichen Feuerwehren und Ordnungsbehörden uns keine andere Wahl gelassen haben, als die Versammlung zu verbieten.”
Braunkohle ist in Deutschland der wichtigste Energieträger bei der Stromerzeugung. Sie ist in großen Mengen vorhanden und wird in Nordrhein-Westfalen sowie in Ostdeutschland im Tagebau ohne staatliche Subventionen abgebaut. Wegen der schlechten Klimabilanz ist in Deutschland ein Ausstieg aus der Kohleverstromung geplant, allerdings erst mittelfristig. Klimaaktivisten hatten über Jahre mit ihrer Wald-Besetzung gegen die Braunkohle und für den Klimaschutz demonstriert.
Source: Nachrichten.at