MiFid II: Marktteilnehmer erfahren mehr Stabilität

MiFid, die europäische Finanzmarktrichtlinie, soll die Finanzmärkte im europäischen Binnenmarkt harmonisieren. Broker in Deutschland sollen durch MiFid II mehr Transparenz bei Dienstleistungen rund um das Thema Wertpapiere erfahren. In letzter Konsequenz bedeutet das für alle Anleger, dass das individuelle Profil in Zukunft stärkere Berücksichtigung im Anlagegeschäft erfährt.

 

Aufgrund der Neuregelungen, die durch MiFid II in Kraft getreten sind, sollen die Broker in Deutschland seit dem Sommer regelmäßig prüfen, ob die von ihren Anlegern gewünschten Investitionen tatsächlich auch mit den individuellen Schutzanforderungen vereinbar sind. So sollten Broker Deutschlands ihren Kunden stets mitteilen, ob bestimmte Produkte aus der Finanzwelt für die Anleger überhaupt ratsam sind. Wer als Broker bzw. Anbieter eines Depots seinen Job angemessen und verantwortungsvoll ausüben möchte, muss mit den Kunden zwingend Gespräche darüber führen, wie die angestrebten Anlagen mit den Lebensumständen bzw. den Bedürfnissen übereinstimmen können.

Die Gesetze verlangen eine Einstufung der Anleger

Banken und Broker in Deutschland sind nun verpflichtet, dass sie ihre Kunden hinsichtlich der Erfahrung  kategorisieren. Hier wären zunächst die nichtprofessionellen Kunden zu nennen. Diesen muss vom Trader empfohlen werden, nur Produkte zu handeln, die sie verstehen und die das Risikoprofil nicht übersteigen. Sind die Kunden nicht bereit, sich daran zu halten, ist das keineswegs illegal. Allerdings muss der Broker in einem solchen Fall über die Risiken Aufklärung leisten. Er besitzt also umfassende Informationspflichten.

Des Weiteren gibt es die Kategorie der professionellen Kunden. Diesen kann unterstellt werden, dass sie umfassende Kenntnisse über Finanzinstrumente besitzen und darüber hinaus wissen, dass sie mögliche Konsequenzen tragen müssen, die durch einen Handel entstehen können. Für den Broker bzw. die Bank bestehen reduzierte Informationspflichten. Und daneben ist da noch die Kategorie der geeigneten Gegenparteien. Diese besitzen Erfahrungen sowie umfassende Kenntnisse über die Instrumente des Finanzmarkts. Das Wissen um die Risiken sowie die Konsequenzen wird dabei vorausgesetzt. Banken und Broker haben für diese Gruppe lediglich stark reduzierte Informationspflichten.

Kategorien per Gesetz vorgeschrieben

Banken und Broker in Deutschland müssen sich dabei an die gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien halten. Die Einstufung mag vielen vordergründig als zu streng gelten – letzten Endes aber ist sie doch sinnvoll. Wer als nichtprofessioneller Anleger eingestuft wird, genießt schließlich auch den größten Schutzstandard. Außerdem besitzen die Depotanbieter zahllose Pflichten im Hinblick auf die Aufklärung und die Information der Anleger. Und nicht zuletzt dürfen die Depotverwalter ihren nichtprofessionellen Kunden nicht erlauben, in Produkte zu investieren, die als komplex gelten. Diese dürfen lediglich von professionellen Anlegern gehandelt werden. Dementsprechend ist das Schutzniveau für diese Kunden auch erheblich niedriger angesiedelt.

Für nichtprofessionelle Anleger birgt dieses Modell dennoch Risiken: Sie sollten ihrem Depotanbieter nicht blindlings vertrauen. Denn es gibt genügend schwarze Schafe, die bestrebt sind, ihre Kunden zu einem Upgrade in die nächsthöhere Kategorie zu bewegen. Der Grund ist banal – die Depotanbieter können so ganz einfach mehr verdienen. Anleger sollten hier vorsichtig sein und im Zweifelsfall lieber nein sagen, weil bei einem Upgrade eben auch der Schutzstatus fällt. Und das hätte mit dem eigentlichen Ziel von MiFid II, den Investor zu jeder Zeit fair zu behandeln, nicht mehr viel zu tun.

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